Grundsätzliches

Ein Verein ist ein demokratischer Zusammenschluss vieler Mitglieder zu einem bestimmten Zweck. Dieser wird in der Satzung schriftlich festgelegt und bestimmt das Handeln des Vereins.

Mitglieder

Mitglied werden kann jede natürliche Person, die einen Antrag hierauf stellt.

Abteilungen

Entsprechend unserer Satzung gliedert sich unser Verein in 4 Abteilungen sowie den Hauptverein. Jede Stufe der Oberstufe (EF, Q1, Q2) und die Ehemaligen bilden eine Abteilung mit ihren Mitgliedern, dazu kommt der Hauptverein, dem die externen Mitglieder und Fördermitglieder zugeordnet sind.

Jede Abteilung und der Hauptverein besitzt einen Vorstand, der auf verschiedenen Versammlungen gewählt wird und aus mehreren natürlichen Personen besteht.

Versammlungen

Jede Abteilung hält eine Abteilungsversammlung ab. Hierzu werden alle Abteilungsmitglieder schriftlich mindestens 7 Tage vorher eingeladen. Die Abteilungsversammlung wählt den Abteilungsvorstand, nimmt den Kassenbericht entgegen und spricht ihrem Abteilungsvorstand das Vertrauen aus (= Entlastung). Außerdem werden hier alle wegweisenden Dinge entschieden, die das kommende Jahr über durch die Abteilung durchgeführt werden (z. B. Veranstaltungen). Auch kann die Versammlung bestimmte Abläufe und die Höhe des Mitgliedsbeitrages festlegen. Der Abteilungsvorstand ist hieran gebunden und muss den Wünschen der Versammlung entsprechend handeln (Demokratie).

Delegierte

Da allein durch die 3 Oberstufen ca. 300 Mitglieder in unserem Verein vertreten sind, zzgl. der Ehemaligen, können wir keine „normale“ Jahreshauptversammlung (Versammlung des Hauptvereins mit allen Mitgliedern) abhalten. Wir haben uns dazu entschieden, dass jede Abteilung auf ihrer Abteilungsversammlung 10 Delegierte wählt. Dies sind Abteilungsmitglieder, die die Abteilung auf der Delegiertenversammlung vertreten. Zusätzlich zu diesen 10 gewählten Delegierten sind die 3 Abteilungsvorstände ebenfalls Teil der Delegiertenversammlung.

Vorstand

Jede Abteilung besitzt einen Abteilungsvorstand, bestehend aus einem 1. und 2. Vorsitzenden sowie einem Geschäftsführer, der die Aufgaben eines Schriftführers und Kassierers übernimmt.
Diesen beigeordnet sind alle Stufensprecher als erweiterter Abteilungsvorstand. Wir tragen hiermit dem Umstand Rechnung, dass die Stufensprecher oftmals die Organisation der verschiedenen Jahrgangsaspekte übernehmen, so können sie das auch in unserem Verein offiziell tun. In der Ehemaligenabteilung werden mangels Stufensprecher 7 Beisitzer gewählt.
Achtung: Die Stufensprecher werden durch die SV gewählt und sind bei uns automatisch, sofern sie das Amt annehmen, im erweiterten Abteilungsvorstand,

Der Hauptvorstand besteht aus dem 1. und 2. Vorsitzenden sowie einem Kassierer und einem Schriftführer. Er ist nach §26 BGB der gesetzliche Vorstand und vertritt den Verein (eine juristische Person) nach innen sowie außen.

Im Gesamtvorstand (auch erweiterter Vorstand) kommen alle Mitglieder des Hauptvorstandes sowie der Abteilungsvorstände zusammen. Sie führen den Verein intern und treffen die wegweisenden Entscheidungen. Ihnen obliegt es auch, Konzepte der einzelnen Abteilungen (z. B. für einen Abiball) zu prüfen und zu bewilligen. Beratende Mitglieder (= externe Mitglieder) sind die Schulleitung, der Oberstufenkoordinator und die Tutoren (Stufenleiter) der drei Oberstufen.

Organigramm

Unser Organigramm